REGENERATION NACH SPORTLICHER BELASTUNG

 

				Die Regeneration nach einer sportlichen Belastung gehört genauso zum 
								Trainingsplan wie die Trainingseinheiten. Wir zeigen den zeitlichen Ablauf
								der Regenration auf.

								4-6 Minuten
								Vollständige Auffüllung entleerter muskulärer Creatinphosphalt-Speicher

								20 Minuten
								Rückkehr von Herzschlagfrequenz und Blutdruck zum Ausgangswert

								20-30 Minuten
								Normalisierung der Unterzuckerung, Kohlenhydrataufnahme nach Belastung
								bewirkt überschießenden Blutzuckeranstieg

								60 Minuten
								Nachlassen der starken Hemmung der Proteinsynthese in der
								beanspruchten Muskulatur

								90 Minuten
								Umschlag von der abbauenden (katabolen) in die überwiegend aufbauende
								(anabolen) Stoffwechsellage; verstärkter Proteinumsatz zur Einleitung der
								Regeneration

								2 Stunden
								Erste Wiederherstellung in der ermüdeten Muskulatur

								6 Stunden - 1 Tag
								Ausgleich im Flüssigkeitshaushalt. Normalisierung des Verhältnisses fester
								und flüssiger Blutbestandteile ( Hämatokrit ). Rückbildung der Blutverdickung

								2 - 7 Tage
								Auffüllung des Muskelglykogens in beanspruchter oder zerstörter Muskulatur

								3 - 4 Tage
								Wiederherstellung der verminderten Immunabwehr

								7 - 14 Tage
								Regeneration wichtiger Funktionsenzyme im aeroben Energiestoffwechsel; 
								Normalisierung verminderter Muskelausdauerleistungsfähigkeit.

								1 - 3 Wochen
								Psychische Erholung vom gesamtorganismischen Belastungs-Stress und
								Wiederabrufbarkeit der sportartspezifischen Wettkampfleistungsfähigkeit in
								Kurz- Mittel- und Langzeitausdauersportarten

								4 - 6 Wochen
								Abschluss der Regeneration nach anstrengenden Belastungen wie Marathon,
								100 km Lauf, Langtriathlon usw.


								Die Angegebenen Werte sind Durchschnittsangaben, die individuell stark von
								Dauer und Intensität der Belastung beeinflusst werden.
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letzte Änderung: 30.12.2000